Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen durch die strukturierte Zusammenarbeit mehrerer ärztlicher Fachgebiete eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Die Kooperationsform MVZ wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist der § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches.
Für MVZ gelten folgende Grundsätze:
Seit der Einführung der MVZ wird deren Entwicklung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfasst. Unten stehende Daten geben Ihnen einen kurzen Überblick zur Entwicklung der MVZ. Die Daten sind Veröffentlichungen der KVB (Kassenärztliche Vereinigung) entnommen Aktuelle Entwicklung der MVZ, Stand 31.12.2014
Anzahl der Zulassungen | 2073 |
Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte | 13.455 |
Vertragsärzte | 1.346 |
Ärzte in Anstellungsverhältnis | 12.119 |
MVZ-Größe | Ø 6,5 Ärzte |
vorwiegende Gründer | Vertragsärzte und Krankenhäuser |
Anteil Vertragsarztträgerschaft | 40,7 Prozent |
Anteil Krankenhausträgerschaft | 37,8 Prozent |
vorwiegende Rechtsformen | GmbH, GbR |
Am häufigsten beteiligte Facharztruppen | Hausärzte, fachärztliche Internisten, Chirurgen |