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Historie

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen durch die strukturierte Zusammenarbeit mehrerer ärztlicher Fachgebiete eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen.  Die Kooperationsform MVZ wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist der § 95 des Fünften Sozialgesetzbuches.

 

Für MVZ gelten folgende Grundsätze: 

  • MVZ sind fachübergreifende Einrichtungen. Das bedeutet, dass in einem MVZ mindestens zwei Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind.
  • MVZ müssen ärztlich geleitet werden. Sind in einem MVZ unterschiedliche ärztliche Berufgruppen gemeinsam tätig (beispielsweise Ärzte und Psychotherapeuten), kann das MVZ auch in kooperativer Leitung geführt werden.
  • In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden. 

 

Seit der Einführung der MVZ wird deren Entwicklung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfasst. Unten stehende Daten geben Ihnen einen kurzen Überblick zur Entwicklung der MVZ. Die Daten sind Veröffentlichungen der KVB (Kassenärztliche Vereinigung) entnommen Aktuelle Entwicklung der MVZ, Stand 31.12.2014 

 

Anzahl der Zulassungen 2073
Gesamtzahl der im MVZ tätigen Ärzte 13.455
Vertragsärzte 1.346
Ärzte in Anstellungsverhältnis 12.119
MVZ-Größe Ø 6,5 Ärzte
vorwiegende Gründer Vertragsärzte und Krankenhäuser
Anteil Vertragsarztträgerschaft 40,7 Prozent
Anteil Krankenhausträgerschaft 37,8 Prozent
vorwiegende Rechtsformen GmbH, GbR
Am häufigsten beteiligte Facharztruppen Hausärzte, fachärztliche Internisten, Chirurgen