Wir begrüßen Sie auf der Homepage unserer Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Schweinfurt. Diese Homepage soll Ihnen einen Überblick über unser medizinisches Leistungsangebot bieten. Als moderne Frauenarztpraxis führen wir alle gynäkologischen und geburtsvorbereitenden Untersuchungen durch.
Gynäkologische Prävention gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien mit dem Ziel, bösartige Erkrankungen der Frau frühzeitig zu entdecken und zu therapieren:
- Abstrichentnahme aus dem Bereich des Gebärmutterhalses (ab 20. Lj.)
- Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhle (ab dem 30. Lj.)
- Tastuntersuchung der Gebärmutter, der Eierstöcke und der äußeren Genitale
- Tastuntersuchung des Enddarms (ab dem 45. Lj.)
- Untersuchung auf Blut mittels Stuhltestbriefchen (ab 50. - 54. Lj. jährlich und ab dem 55. Lj. jedes zweite Jahr)
Tumornachsorge / DMP Mammakarzinom
Mamma-Diagnostik und histologische Abklärung (benigner) Tumoren der Brust
Beratung zur Empfängnisverhütung (natürlich, hormonell und nicht-hormonelle)
Kinderwunschsprechstunde
Therapie der Wechseljahrbeschwerden
Mädchensprechstunde / Schutzimpfung
Schwangerenvorsorge
- Schwangerenvorsorgeuntersuchungen (Mutterschaftsrichtlinien)
- Pränataldiagnostik (NIPT-Bluttest, Ersttrimester-Screening, Amniozentese)
- Ultraschall und Farbdopplerultraschall (3D/4D Sonographie, Echokardiographie, Spezial-Organultraschall/Feindiagnostik)
- Mehr Sicherheit durch Infektion-Screening
- Ernährungsberatung
Die größtmögliche Sicherheit durch Zusatzleistungen im Rahmen der Krebsvorgeuntersuchung:
- Dünnschichtszytologie Pap–Test. Dieser Test verbessert die Nachweis-Sicherheit des Pap-Abstriches
- HPV–Test – zur besseren Einschätzung des Gebärmutterhalskrebs-Risikos
- Mamma- und Vaginalsono – als wichtige Ergänzung zur o.g. Tastuntersuchung, die zusätzliche Information bezüglich suspekter Veränderung liefert
- Blasentumor-Antigen-Test als Vorsorge bei Risikopatientinnen und zur Verlaufskontrolle bei Tumorerkrankung.
Sprechen Sie uns an, um sich über diese Zusatzleistung zu informieren. Die Kosten für diese Leistungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.